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Notary
Dr. Sibylle Wenner LLM (LSE)
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80333 Munich
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Joint office with Dr. Friedrich Schalkhaußer 01/03/2005 till 28/02/2010
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Authorising authority
The statutory occupational title “notary” was awarded to Notary Dr. Sibylle Wenner LLM (LSE) by the Ministry for Justice of the State of Bavaria 80097 München
T +49 89 5597 01
Professional Codes of Conduct
The applicable professional codes of conduct for notaries are:
German Federal Notary Act (BNotO)
German Notarization Act (BeurkG)
German Court Fee Rules (KostO) till 31.07.2013 an for closed cases German Court and Notarial Fee Rules (GNotKG) from 01.08.2013 Official Regulations for Notaries / Public Notice Pertaining to the Affairs of Notaries in Bavaria
Professional codes of conduct may be found on the internet at:
www.notare.bayern.de (go to: Landesnotarkammer / Berufsrecht).
Datenschutzerklärung (Privacy Notice)
(only available in German)
Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre von Mandanten sind in der Notarstelle besonders wichtig. Deshalb möchte ich meine Mandanten hiermit darüber informieren, welche ihrer personenbezogenen Daten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an meiner Notarstelle verarbeitet werden und welche Rechte Mandanten bezüglich ihrer Daten haben.
- Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist: Notarin Dr. Sibylle Wenner, Perusastr. 5, 80333 München.
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wei folgt: per Post: Datenschutzbeauftragter c/o Notarin Dr. Sibylle Wenner, Perusastr. 5, 80333 München, E-Mail: datenschutz@wennernotarin.de. - Zweck der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden bei der Wahrnehmung der dem Notar gesetzlich übertragenen Aufgaben verarbeitet. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Mandanten und ist für die Bearbeitung des jeweiligen Anliegens sowie zur Erfüllung von Informations- und Antragspflichten erforderlich. - Kategorien personenbezogener Daten, Rechtsgrundlagen für deren Verarbeitung
Personenbezogene Daten, die in der Notarstelle verarbeitet werden, sind alle Daten, die auf einen Mandanten persönlich beziehbar sind. Dazu gehören insbesondere folgende Daten: - allgemeine Personendaten wie Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Familienstand, Güterstand, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse, Geschäftsadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, u.a
- Kennnummern wie Personalausweisnummer, Reisepassnummer, Steueridentifikationsnummer, Führerschein, u.a
- Bankdaten wie Kreditinstitut, Bankverbindung, Kreditinformationen, u.a.
Vermögensverhältnisse wie Immobilieneigentum, sonstige Rechte an Grundstücken, Gesellschaftsbeteiligungen, Versicherungen, Einkommen, Renteninformationen, sonstiges bewegliches Vermögen, u.a. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO, Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz i.V.m. der Dienstordnung für Notare (DONot).
Die Datenverarbeitung ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e ) DSGVO rechtmäßig, wenn diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt, oder wenn diese in Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Für ein ordnungsgemäßes Verfahren nach dem Beurkundungsgesetz (BeurkG) können gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. g) DSGVO i.V.m. §§ 11, 17, 22 ff., 28 BeurkG besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden, z.B. Angaben zu Behinderungen (Seh-, Hör-, Schreibbehinderungen), sexueller Orientierung und Gesundheitsdaten.
Bei öffentlich zugänglichen Quellen werden personenbezogene Daten vom Notariat erhoben, z.B. beim Amtsgericht (grundstücksbezogene Daten beim Grundbuchamt, Registerdaten beim Handelsregister). Darüber hinaus werden Daten aus sonstigen Quellen erhoben, z.B. bei Gläubigern. Dies geschieht jeweils nur auf Grundlage einer vorherigen Veranlassung durch den Mandanten und zur Bearbeitung dessen konkreten Anliegens und zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten oder von hoheitlichen Tätigkeiten.
- Empfänger der Daten
Die Notarstelle übermittelt personenbezogene Daten von Mandanten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt und erforderlich ist, oder wenn der Mandant ausdrücklich darin eingewilligt hat. Empfänger von personenbezogenen Daten können beispielsweise Grundbuchamt, Handelsregister, Finanzamt, Zentrales Testamentsregister, Zentrales Vorsorgeregister, andere Notare, Kreditinstitute oder Notarkasse sein. An sonstige private Dritte werden personenbezogenen Daten nur übermittelt, wenn der Mandant ausdrücklich darin eingewilligt hat.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten kann außerdem an weitere berechtigte Empfänger erfolgen, insbesondere an von der Notarstelle als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO beauftragte Dienstleister, beispielsweise IT-Dienstleister, Anbieter von Notariatssoftware, Finanzbuchhaltung. - Speicherung der Daten
Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfristen richten sich vor allem nach der DONot sowie der Abgabenordnung (AO) und sind vom Verarbeitungszweck abhängig. So beträgt z.B. die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege 10 Jahre ab Empfang bzw. Versand der Korrespondenz und Erfassung in der Finanzbuchhaltung (§ 257 Handelsgesetzbuch (HGB) i.V.m. § 147 AO) oder für Urkundenrolle, Erbvertragsverzeichnis, Namensverzeichnis zur Urkundenrolle und Urkundesammlung 100 Jahre oder für Nebenakten 7 Jahre (§ 5 Abs. 4 DONot). - Rechte des Mandanten
Jeder Mandant hat gegenüber der Notarstelle folgende Rechte betreffend seine personenbezogenen Daten:- Auskunft über die den Mandanten betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung von den Mandanten betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung von personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO)
Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 18 DSGVO) - Widerspruch gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 21 DSGVO)
Die vorstehenden Rechte finden nur insoweit Anwendung, als nicht gemäß § 18 Bundesnotarordnung (BNotO) der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Mandanten erfolgt immer auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigt die Notarstelle die ausdrückliche Einwilligung des Mandanten. In diesen Fällen hat der Mandant zusätzlich das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die bisherige Rechtmäßigkeit der Verarbeitung wird durch diesen Widerruf nicht berührt.
Jeder Mandant hat ferner das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu wenden, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstr. 18, 80538 München.
Notarin
Dr. Sibylle Wenner LL.M. (LSE)
Perusastr. 5 / II
80333 München
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