Aktuelles: Corona-Virus
Wir sind natürlich auch in der anhaltenden Corona-Krise für Sie da.
Gleichzeitig möchten wir unseren Teil zur Eindämmung des Corona-Virus beitragen.
Deshalb bitten wir Sie, uns wie folgt zu unterstützen:
Lockdown / Kontaktbeschränkung / Triftiger Grund
Die Wahrnehmung eines vereinbarten Notartermins stellt einen triftigen Grund dar und ist auch während eines Lockdowns und angeordneter allgemeiner Kontaktbeschränkung zulässig.
Bitte helfen Sie uns dabei, den Notartermin unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen für alle Beteiligten möglichst sicher zu gestalten, wie nachfolgend geschildert.
Betretungsregeln für die Notarkanzlei
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, bevor Sie zu uns kommen.
(Kontakt)
Bitte teilen Sie uns vor Wahrnehmung eines Termins bei uns telefonisch mit, wenn
- Sie mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert, daran erkrankt oder infektionsverdächtig sind
- Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet im Ausland oder Inland waren, das aktuell vom Robert-Koch-Institut als Gebiet ausgewiesen ist, in dem ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, und Ihnen nicht ein aktueller negativer Coronatest vorliegt
- Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu Personen hatten, die infiziert, erkrankt oder infektionsverdächtig sind, sich in Quarantäne befinden oder in einem Risikogebiet waren
Wir werden Sie beim Betreten der Notarkanzlei bitten, uns schriftlich zu bestätigen, dass ein erhöhtes Risiko bei Ihnen nicht vorliegt, und zur Nachvollziehung potentieller Infektionsketten Kontaktdaten für Ihre Erreichbarkeit in den kommenden 14 Tagen zu benennen.
Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht abgeben können, so teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig vorher telefonisch mit, damit wir besprechen können, wie eine Beurkundung unter geeigneten Schutzmaßnahmen und vermindertem Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann.
Schutzmaßnahmen
Wir bitten Sie zum Schutz unseres Teams und der anderen Urkundsbeteiligten, auch während Ihres Aufenthalts in unseren Räumen stets den empfohlenen Abstand von mindestens 2 m einzuhalten und eine FFP2 Maske zu tragen.
Sollten Sie von der Verpfichtung, eine Maske zu tragen, befreit sein, so teilen Sie uns dies bitte vor Ihrem Termin bei uns mit, damit wir besprechen können, wie eine Beurkundung unter geeigneten Schutzmaßnahmen und vermindertem Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann.
Um sicher zu stellen, dass bei einer Beurkundung zwischen familienfremden Beteiligten der empfohlene Abstand von mindestens 2 m eingehalten werden kann, sollen möglichst wenige und damit nur Personen an einer Beurkundung teilnehmen, die Urkundsbeteiligte sind.
Deshalb bitten wir Sie, ohne vorherige telefonische Rücksprache keine Begleitpersonen zur Beurkundung mitzubringen.
Sollten Sie einer Risikogruppe angehören oder einer Quarantäne unterliegen, so teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit, damit wir besprechen können, wie eine Beurkundung unter geeigneten Schutzmaßnahmen und vermindertem Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann.
Besprechungen und alle anderen Termine, die kein persönliches Erscheinen erfordern, nehmen wir bevorzugt telefonisch oder mittels anderer geeigneter Kommunikationsmittel wahr.
Bleiben Sie gesund !